Erwerb von Deko- und Anscheinswaffen
Alle abgebildeten Deko- und Stichwaffen entsprechen den Bestimmungen und geltenden Gesetzen zum legalen Erwerb innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Achtung! Auch nach Änderung des neuen Waffengesetz ab dem 01.04.2008,
bleiben alle unsere Dekowaffen frei verkäuflich!
Laut dem neuen Waffengesetz, verlangt der Gesetzgeber
für den Erwerb aller Anscheinswaffen, Stichwaffen
(Messer, Dolche, Äxte, Schwerter usw.)
sowie alle schussfähigen Waffen (z.B. Armbrust)
eine Altersbestätigung, ab dem 18. Lebensjahr !
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahre.
Unter "Ihr Konto"
"Ihre persönlichen Daten"
Button schicken Sie uns bitte nach erster Bestellung eine Kopie,
Vor und Rückseite von Ihrem Ausweis als JPG Foto-Datei. Ausweis-Ihr Name.jpg
Vorher erfolgt kein Versand!
Stammkunden bitte nur bei erster Bestellung
Es besteht die Möglichkeit, dass die Person über 18 , der das Paket ausgehändigt wird, eine andere ist als der Empfänger, der auf dem Paket namentlich erwähnt ist.
Käufer aus anderen Ländern sollten sich bitte vor Bestellung über die gesetzlichen Bestimmungen ihres Landes informieren.
Für Exporte in die Schweiz z.B. können Sie sich wegen der Bewilligungspflicht bei folgender Stelle informieren.
Bundesamt für Polizei
Zentralstelle Waffen, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 324 54 00 , Fax. +41 (0)31 324 79 48 , E-Mail infozsw@fedpol.admin.ch |